Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von EasyGolfGuide Est. (nachstehend EGG genannt) für Anzeigen, Werbung und Verkauf:

§ 1 Auftragserteilung

(1)
EGG vermarktet Werbung auf der eigenen DVD/CD Kollektion und Webseite ausschließlich unter den folgenden, gültigen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten als genehmigt, sofern ein bestehender Geschäftspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung Widerspruch schriftlich erhebt. Ferner sind diese AGB's auf der EGG Webseite einsehbar.
(2)
Der Verkauf der DVD/CD Kollektion unterliegt ebenso den nachfolgenden Bedingungen. Produktbeschreibungen, Preislisten und Informationen auf der Webseite (www.easygolfguide.com), sowie anderes Infomaterial sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB's.
(3)
Ein Vertrag über die Schaltung einer Werbung in EGG kommt ausschließlich nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung seitens EGG zustande. Der Vertrag ist, mit dem von EGG bestätigtem Inhalt, gültig, sofern der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich widerspricht.
(4)
Alle Angebote von EGG stehen unter Vorbehalt der Platzverfügbarkeit und/oder der entsprechenden Produktionskapazität.
(5)
Das Buchen von Werbeplätzen im Verbund (mehrere Auftraggeber) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch EGG.
(6)
Eine Auftragsbestätigung an den Werbetreibenden bei Einschaltung einer Agentur kann durch EGG erfolgen.
(7)
Auch die Schaltung unbezahlter Werbung, insbesondere der Eintrag der Golfplätze und Golfanlagen unterliegt auch diesen AGB's.
(8)
Besondere, speziell für den Internetbereich rechtlich relevante Haftungsausschlüsse sind gesondert auf der Webseite gezeigt und Bestandteil dieser AGB's.

§ 2 Auftragsbearbeitung

(1)
Gebuchte und bestätigte Werbung erscheint in der nächst möglichen Ausgabe.
(2)
Der Auftraggeber ist berechtigt, Platzierungen von Werbeschaltungen bis 6 Wochen vor Schaltung umzubuchen.
(3)
Konkurrenzausschluss innerhalb einer Ausgabe oder einer gewünschten Zuordnung bedarf der besonderen Bestätigung entsprechend gültiger Tarife durch EGG.
(4)
EGG behält sich vor, vom Auftraggeber zur Schaltung zur Verfügung gestellte Werbung zurückzuweisen, sofern diese gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstößt, oder der Schaltung etwa wegen der Herkunft, ihrem Inhalt, ihrer Form, ihrer technischen Qualität oder in inhaltlicher Hinsicht berechtigte Gründe entgegen stehen. Die Zurückweisung wird dem Auftraggeber unverzüglich von EGG unter Angabe der Gründe mitgeteilt.
(5)
Für den Verkauf der DVD/CD gelten die auf der Webseite (www.easygolfguide.com) aufgeführten Konditionen und Bedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch EGG.
(6)
Versand, Zustellung und Inkasso der bestellten Ware kann von EGG an fachlich qualifizierte Unternehmen abgegeben werden.
(7)
Lieferzeiten der DVD/CD richten sich nach den durch die Produktion bedingten Vorgaben.

§ 3 Material

(1)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, EGG umgehend nach Auftragserteilung vor dem, im Auftrag vereinbarten, Termin das für die Schaltung notwendige und im Auftrag genannte Material zur Verfügung zu stellen.
(2)
Diese Unterlagen sind zu übersenden an :
DNS multimedia factory GmbH , Hermann-Blohm-Str. 3
D-20457 Hamburg – Germany
simon@dnsfactory.de
(3)
Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen (insbes. Layoutvorschläge etc) endet für EGG mit der letztmaligen Schaltung der Werbung gemäß Auftrag. Auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Erscheinungstermin schickt EGG diese Unterlagen an den Auftraggeber zurück. Andernfalls ist EGG zur Vernichtung des Materials berechtigt.
(4)
Sollte es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesonders weil Unterlagen nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder nicht komplett zur Verfügung gestellt wurden, nicht zur Schaltung der Werbung kommen, schuldet der Auftraggeber trotzdem die vereinbarte Vergütung.
(5)
EGG garantiert auf die Einhaltung höchster Qualitätsstandards im Bereich der DVD/CD Produktion zu achten.

§ 4 Werbeschaltung

(1)
Kann die termingerechte Schaltung der Werbung aus inhaltlichen Gründen, wegen höherer Gewalt (auch technischen Störungen) oder aus von EGG nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, wird die Schaltung der Werbung von EGG auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen Platz verlegt.
(2)
Bei erheblicher Verschiebung wird der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis gesetzt.
(3)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Werbung unverzüglich nach Mitteilung durch EGG innerhalb der gegebenen Frist zu überprüfen und ggfs. notwendige Korrekturen an EGG zu übermitteln.
(4)
Für den Inhalt bezahlter oder unbezahlter Präsentationen auf EGG (DVD/CD/Internet) sind ausschließlich die Werbetreibenden, Golfclubs/Plätze, Touristbüros, Verbände etc. verantwortlich.

§ 5 Nutzungsrechte

(1)
Der Auftraggeber überträgt an EGG sämtliche für die Nutzung der Werbung, incl. Internet, erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang, insbesondere auch das Recht, vorgenannte Rechte an den Anbieter bzw. an zur Schaltungsabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen. Vorgenante Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannter Formen.
(2)
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte verfügt und sie auf EGG übertragen kann. Außerdem steht der Auftraggeber gegenüber EGG und/oder dem jeweiligen Partner dafür ein, dass die Werbung nicht gegen rechtliche, insbesonders gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstößt. Sollte EGG und/oder Vertragspartner von EGG aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber EGG und/oder EGG Vertragspartner von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern und unter Verzicht des Einspruchs frei. Es erfolgt Zahlungsausgleich und Ersatz etwaiger darüber hinausgehender Schäden.
(3)
Soweit EGG bzw. EGG Vertragspartner für den Auftragsgeber die Werbung konzipieren, gestalten und/oder umsetzen, räumt EGG dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung der Werbung im Rahmen des betreffenden Angebotes ein. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der von EGG und/oder EGG Vertragspartnern realisierten Werbung verbleiben bei EGG bzw. EGG Vertragspartnern. Die Nutzung dieser Werbung durch den Auftraggeber außerhalb des betreffenden Angebotes bedarf der vorherigen Zustimmung seitens EGG, ggfs. gegen Zahlung einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.

§ 6 Gewährleistung

(1)
Wird eine Werbung aus Gründen, die EGG zu vertreten hat, nicht oder falsch geschaltet, stellt EGG die auftragsgemäße Durchführung des Auftrages, durch unverzügliche Ersatzschaltung in einer Folgeausgabe dieser Edition sicher. Sonstige Ansprüche, ins besonders auf vollständige oder teilweise Auflösung des Vertragsverhältnisses oder auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung gem. § 7 vorliegt.

§ 7 Haftung

(1)
EGG haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls EGG eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens EGG bzw. EGG Partner zurückzuführen ist. Auch hier benötigen wir Verträge mit DNS, Produzent und mbe
(2)
Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch EGG nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von EGG auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadenumfang begrenzt, der für EGG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war.
(3)
Die Begrenzungen des vorstehenden Abs. 2 gelten auch im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organe oder leitende Angestellte von EGG sind.
(4)
In den Fällen der Abs.2 und Abs. 3 besteht keine Haftung von EGG für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(5)
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise voraussehbare Schadenumfang in keinem Falle € 20.000,- übersteigen kann.
(6)
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung.
(7)
EGG haftet nicht für unsachgemäße Benutzung der DVD/CD. Nach dem Stand der Technik ausgerüstete Abspielgeräte/PC's sind für die einwandfreie Benutzung und Wiedergabe geeignet.
(8)
Beim Versand entstandene Schäden müssen sofort schriftlich festgehalten und vom Transportunternehmen bestätigt werden, damit der Schaden in geeigneter Form behoben werden kann.

§ 8 Rücktritt

(1)
EGG und der Auftraggeber sind berechtigt, von Werbeaufträgen bis zu 6 Wochen vor dem ersten Schaltungstermin zurück zu treten. Danach kann EGG von rechtsverbindlich angenommenen Verträgen zurücktreten, sofern für EGG eine nicht vorhersehbare und/oder von EGG nicht zu vertretende Änderungen von Programmen erfolgt, die zur Produktion der DVD/CD notwendig sind und für die entsprechende Verträge abgeschlossen sind. In diesen Fällen sind jedwede Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
(2)
Der Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag, der Sonderwerbeformen zum Gegenstand hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
(3)
Sollte EGG ausnahmsweise auch in der sechs Wochen Frist eingegangenen Rücktrittersuchen zustimmen, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von EGG, nach billigem Ermessen, fest zu setzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen.
(4)
Ein Rücktritt von DVD/CD Bestellungen ist nicht möglich.

§ 9 Preisänderungen

(1)
Die bei Auftragsbestätigung zu Grunde gelegten Preise basieren auf den Daten der EGG in ihrer derzeit gültigen Fassung. EGG behält sich das Recht vor, sollten sich diese Daten ändern, die Preise auch für bereits vereinbarte und bestätigte Aufträge, die eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben, anzupassen.

§ 10 Rabatte

(1)
Auf die Listenpreise (jeweils gültiger Stand) werden Nachlässe in Form von Bar- Rabatten gewährt, wenn die Buchung eines Auftraggebers, die in der Rabattstafel genannten Mengen übersteigt oder ein entsprechender Frühbucher-Rabatt vorgesehen ist. Der Rabatt wird auf der Basis des zum Berechnungszeitpunktes eingebuchten Mengen berechnet und bei der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich abgenommenen Werbevolumens bzw. der tatsächlichen Mengen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1)
Die Rechnungsstellung erfolgt in €. Die auf der Website genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2)
Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge innerhalb der angegeben Frist zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung EGG angegebene Konto erfolgen. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung behält EGG sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bankspesen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Schecks werden von EGG nur erfüllungshalber angenommen und zählen bis zur Einlösung nicht als erfolgte Zahlung.
(3)
Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihre Auftraggeber beraten, entsprechende Dienstleistungen nachweisen können und die Rechnungsstellung direkt an sie erfolgt – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% des Auftragswertes (nach Abzügen und ohne MWST) vorbehaltlich des Zahlungseinganges bei EGG.
(4)
Bei Zahlungsverzug ist EGG berechtigt, die weitere Schaltung zu unterlassen. Ein Zurückweisungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Der Zahlungsanspruch, auch für die unterlassenen Schaltungen, bleibt ungeachtet für EGG bestehen. EGG ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 8% zu verlangen. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(5)
Übernimmt EGG oder ein von EGG beauftragter Dritter die Produktion einer Werbung oder weitere Dienstleistungen wie Forschung, Beratung, Produktion von Werbemitteln oder Softwareentwicklung auf Grund eigener vertraglicher Vereinbarungen, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)
Auf das Vertragsverhältnis zwischen EGG und dem Auftraggeber ist ausschließlich das in Liechtenstein gültige Recht anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtstand für jedwede Streitigkeit wird Vaduz vereinbart. EGG ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(2)
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB's unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.

Stand Februar 2007